BGH, Urteil vom 13.11.2025 – VII ZR 187/24
1. Ein Schaden aufgrund einer mangelbedingten Nutzungsbeeinträchtigung wird von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB erfasst. Dies schließt Folgeschäden ein.
2. Dieser Schadensersatzanspruch setzt nicht zusätzlich voraus, dass auch die Anforderungen von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 2, § 286 BGB in Bezug auf die Nacherfüllung erfüllt sind.
3. Zu den Voraussetzungen von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB.
Quelle und Volltext: ibr-online.de