Koblenz: „…Das VG Koblenz hat entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer hat, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache für eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigeführt hat.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer in einem Gewerbegebiet der beklagten Stadt liegenden Immobilie, die baurechtlich bis auf die Hausmeisterwohnung nur gewerblich als Bürogebäude genutzt werden darf. Sie bat um Grundsteuererlass, da von acht Einheiten des Gebäudes nur eine vermietet worden sei und die Kaltmiete 600,00 € betrage. Die Beklagte lehnt den begehrten Grundsteuererlass ab und führte aus, die Klägerin habe sich nicht nachhaltig um die Vermietung des Objekts bemüht. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage….“
Quelle und Volltext: juris.de