„…Einzelne Positionen einer Schlussrechnung sind grundsätzlich nicht isoliert einklagbar. Die Parteien eines Bauvertrags können gleichwohl vereinbaren, dass eine einzelne Nachtragsforderung aus der Rechnungsstellung „herausgelöst“ wird und der Auftragnehmer diese Forderung isoliert gerichtlich geltend machen kann (Abgrenzung zu BGH, IBR 1999, 102)….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de