München: „…Erfolg gegen illegale Vermietung: Die Stadt hat 2020 insgesamt 441 Wohnungen wieder dem Markt zugeführt, die zuvor illegal beispielsweise als Ferienwohnung genutzt worden waren. Hätte die Stadt diese Zahl an geförderten Wohnungen bauen müssen, hätte sie 187 Millionen Euro investieren müssen.
München hat seit 1972 eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung. Diese regelt, dass Wohnraum auch als solcher genutzt werden muss. Verwendet jemand beispielsweise eine Wohnung als Büro oder als Praxis, ist das nicht erlaubt. Das gilt auch für Vermieter, die Wohnraum mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung anbieten. Ebenfalls ahndet die Stadt, wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht….“
Quelle und Volltext: merkur.de