Augsburg: „Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetz und der Einführung des §36 GewO dazu entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren. Der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen, wodurch den Kammern seit 2009 kein Monopol bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung mehr obliegt.
Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17024 hat im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland und Österreich eine weltweite Gültigkeit und wird von völlig unabhängigen Institutionen geprüft. Die Prüfung bzw. Zertifizierung selbst findet unabhängig einer Vereins- oder Kammermitgliedschaft statt. Im Jahr 2003 wurde die internationale Norm als europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf als deutsche Norm festgeschrieben (DIN EN ISO/IEC 17024). Auf internationaler Ebene ist somit die Zertifizierung nach ISO 17024 ausschlaggebend für die Qualifikation des Sachverständigen und als solches auch anerkannt. Diese Zertifizierung gilt in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises als die höchst mögliche Qualifikation im Sachverständigenwesen…..“
Quelle und Volltext: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®