„…Ältere Kamin- und Kachelöfen belasten die Umwelt. Für sie gelten deshalb ab 2025 strengere Emissionsgrenzwerte, um eine umweltfreundlichere Nutzung sicherzustellen. Etwa vier Millionen Geräte bundesweit sind betroffen.
Seit 2013 hat der Gesetzgeber schrittweise die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlendioxid bei kleineren und mittleren Feuerungsanlagen verschärft. Denn viele Feuerstellen pusten Feinstaub und krankmachende Schadstoffe ungefiltert in die Luft und schaden der Umwelt. 19.000 Tonnen Feinstaub stießen alle mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen 2022 aus, so letzte Zahlen des Umweltbundesamts. Zum 31. Dezember 2024 endet nun die letzte Übergangsfrist….“
Quelle und Volltext: bauen.com