WEG § 21 Abs. 4, § 28 Abs. 3
- Eine Jahresabrechnungen, die sog. Soll-Abrechnungen umfasst, genügt § 28 Abs. 3 WEG nicht, wenn sie nicht gleichzeitig eine Ist-Abrechnung einschließt.
- Müssen die Wohnungseigentümer darüber beschließen, an wen welche Aufträge vergeben werden sollen, bedarf es zu einer Entscheidungsfindung einer ausreichenden Grundlage (etwa Leistungsverzeichnis und Alternativangebote).
LG Rostock, Urteil vom 13.07.2018 – 1 S 82/17
vorhergehend: AG Wismar, Urteil vom 09.05.2017 – 2 C 643/15 WEG
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Quelle und Volltext: ibr-online.de