„…Für Butyldichtstoffe (Bänder, Stanzteile, Profile) gibt es keine harmonisierte europäische Norm. Damit unterliegen diese Produkte nicht der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Verbindliche Planungsvorgaben und/oder Anforderungen finden sich in anderen Regelwerken ebenfalls nicht.
Das IVD-Merkblatt Nr. 5 beschreibt deshalb die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Empfehlungen zur Verarbeitung von Butylbändern, um Planern und Anwendern die vielfältigen Einsatzgebiete sowie die notwendigen Anwendungsgrenzen aufzuzeigen. Das vorliegende Merkblatt behandelt ausschließlich den Einsatz von vorgefertigten Butyldichtstoffen für abdeckende, überlappende und schützende Abdichtungsaufgaben an Anschlüssen, Fugen, Nähten, Umwicklungen, Durchbrüchen und Stoßstellen sowie für umfangreiche Reparaturarbeiten….“
Quelle und Volltext: bausv.online