„…Neue Steuervergünstigungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt: Wenn Handwerker Photovoltaikanlagen installieren, reparieren oder warten, kann diese Leistung für Kunden als Handwerkerleistung steuerlich absetzbar sein. Das stellte das BMF in einem Schreiben vom 17. Juli klar (Az. IV C 6 – S 2121/23/10001 :001).
Darin heißt es: „Bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 35a EStG kann die Steuerermäßigung gewährt werden.“ § 35a des Einkommensteuergesetzes regelt die Steuerermäßigung „bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“.
„Dadurch lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder Dach im selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gleich mehrfach“, ordnet Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein e.V. (BVL) das Schreiben ein. Die einzige Bedingung für die Steuerermäßigung sei, dass die Einnahmen aus der PV-Anlage steuerfrei sind….“
Quelle und Volltext: handwerk.com