Bauen in Bayern
Deutschland: „..Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von baulichen Anlagen sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Nach der Bayerischen Bauordnung (Art. 49) sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen beim Bauen in Bayern. Da jedes Bauwerk ein „Einzelstück“ ist, die Randbedingungen sehr vielseitig sein können, können die Erläuterungen nur einen Überblick über die oftmals komplexen baurechtlichen und bautechnischen Zusammenhänge vermitteln.
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Quelle und Volltext: bayika.de