„…Der neue Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Danach steht allen Beschäftigten im Bauhauptgewerbe insgesamt 1.000 Euro Extra-Prämie als Inflationsausgleich zu. Bis zum September müssen Bau-Arbeitgeber den ersten Teil der Inflationsausgleichsprämie auszahlen.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Bundesanzeiger am 1. August. Damit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in diesem und im nächsten Jahr eine zusätzliche tarifliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Die zuständigen Gremien der Bau-Tarifpartner – dazu gehören der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) – hatten dem Tarifabschluss im Januar zugestimmt. Der neue TV Inflationsausgleichsprämie ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de