Ortstermin in Zeiten von Corona: Sachverständiger muss für Infektionsschutz sorgen!
LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 – 15 OH 61/19
1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist.
2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen.
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Die Sachverständigen des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® sind im Übrigen grundsätzlich und von Beginn der Pandemie an mit Atemschutzmasken u.Ä. ausgestattet. Wenn Sie keine Maske haben, fragen Sie unseren Kollegen beim Ortstermin, er wird Ihnen gerne aushelfen.