Augsburg: „…Die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherindex. Wie die Miete berechnet wird und wann eine Mieterhöhung berechtigt ist, lesen Sie hier.
Wer die Wohnungssuche hinter sich gebracht und ein neues Zuhause gefunden hat, muss in Mietwohnungen auch immer mal wieder mit einer Erhöhung der Miete rechnen. Das ist auch bei einer sogenannten Indexmiete der Fall. Allerdings verzichtet die Vermieterin oder der Vermieter laut Haus und Grund bei einem Indexmietvertrag auf das Recht, die Miete immer wieder an die Vergleichsmiete anzupassen.
„Stattdessen wird die Miete gemäß dem Verbraucherpreisindex erhöht“, schreibt der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. – kurz Haus und Grund. Doch was ist eine Indexmiete, wie wird sie berechnet und wann ist eine Mieterhöhung berechtigt…“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de