„…Steigen die Außentemperaturen im Hochsommer auf über 30°C, kann es auch in der eigenen Wohnung unerträglich werden. Selbst ein Ventilator oder das Verdunkeln sowie Schließen der Fenster bringen dann keine Abhilfe mehr. Auch im Winter kann es zu heiß sein, vor allem wenn das Thermostat defekt ist und im Schlafzimmer tropische Temperaturen herrschen, obwohl es draußen schneit.
Doch stellt dies einen erheblichen Mangel dar, welcher die im Mietvertrag vereinbarte Gebrauchstauglichkeit maßgeblich einschränkt und damit eine Mietminderung nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründet?
Wann ist Hitze ein Mietminderungsgrund und in welchem Umfang dürfen Sie als Mieter die Miete mindern? Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob Hitze eine Minderung begründet oder nicht….“
Quelle und Volltext: mietrecht.com