Der Haus- und Grundbesitzerverein kritisiert, dass die Stadt bei der Erhebung des Mietspiegels trickse, um die Mieten zu drücken, und verlangt Einblick in die Daten. Die Stadt lehnt die Weitergabe der Daten mit Verweis auf den Datenschutz ab. Der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass die Stadt wohl doch Teile der Daten, die dem Mietspiegel 2017 zugrundeliegen, herausgeben muss.
Im Rechtsstreit um den Münchner Mietspiegel zeichnet sich in zweiter Instanz ein Teilerfolg für den Haus- und Grundbesitzerverein München (kurz: Haus und Grund) ab. (…)
Quelle und Volltext: süddeutsche.de