Deutschland: „…Immobilienbesitzer, die im Jahr 2021 unverschuldete Mietausfälle hatten, können noch bis Donnerstag einen Erlass der Grundsteuer beantragen. Was Sie dafür tun müssen.
Vermieter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer. Möglich ist das, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, erklärt der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Hierzu zählen Mietausfälle wegen Corona-Maßnahmen oder der Flut.
Die Anträge für das Jahr 2020 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Antrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage….“
Quelle und Volltext: focus.de