München: „… „Der angespannte Mietmarkt insbesondere in Ballungszentren wie München führt dazu, dass viele Eigentümer die lange Zeit vermietete Eigentumswohnung entweder selbst oder für nahe Angehörige nutzen wollen“, sagt Rechtsanwalt Alexander Walther von der Kanzlei Klimesch & Partner. Dieser Wunsch werde in der Regel durch eine Eigenbedarfskündigung durchgesetzt. Doch welche Anforderungen sind daran zu stellen und welche Rechte haben Mieter eigentlich?
„Grundsätzlich steht dem Vermieter ein ordentliches Kündigungsrecht zu, wenn er die Mietwohnung für sich oder einen nahen Angehörigen benötigt“, sagt Walther. Hierbei habe der Bundesgerichtshof den zunächst auf die unmittelbare Familie (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern) beschränkten Begriff der „nahen Angehörigen“ sukzessive erweitert. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003 fallen nun auch Geschwister unter diesen Begriff. Im Jahr 2010 wurde diese Rechtsprechung auch auf Stiefkinder, Nichten und Neffen ausgedehnt….“
Quelle und Volltext: merkur.de