„…Ein Immobiliendarlehen können Eigentümer unter Umständen vorzeitig zurückzahlen, ohne dass die sogenannte Vorfälligkeits-Entschädigung anfällt. Das klappt, wenn die Berechnung im Vertrag falsch erklärt wurde. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Und erklärt, wie Betroffene vorgehen sollten.
Wer seine Hypothek vorzeitig ablöst, muss meist eine happige Entschädigung zahlen. Das kann aber eine Art Joker verhindern, der auf eine wenig bekannte Gesetzesänderung zurückgeht: Sie gilt für alle Verträge seit 21. März 2016 geschlossenen Immobilien-Kreditverträge und besagt: Einer finanzierenden Bank steht nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn die Vertragsangaben über ihre Berechnung korrekt sind. Bei „unzureichenden“ Angaben im Vertrag geht das Geldhaus leer aus….“
Quelle und Volltext: focus.de