München: „…Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben möchte, der stößt unweigerlich auf den Begriff Nießbrauch. Damit ist gemeint, dass zwar das Eigentumsrecht übergeben wird, nicht aber das Nutzungsrecht. Wie das genau funktioniert und welche Vorteile das hat, besprachen wir mit dem Fachanwalt für Erbrecht Anton Steiner.
Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie: Ich kann selbst darin wohnen, ich kann sie vermieten und so Einnahmen erzielen oder ich kann sie leer stehen lassen – kurzum, ich bin für die Dauer des Nießbrauchs, und das ist in der Regel auf Lebenszeit, wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Das ist die umfangreichste Absicherung, die wir bei vorweggenommener Erbfolge haben….“
Quelle und Volltext: merkur.de