Pilze benötigen für ihr Wachstum grundsätzlich Kohlenstoffe in Form von organischen Verbindungen. Dies können beispielsweise Stärke, Zucker oder Zellulose sein. Man könnte somit die Aussage treffen, dass ein Befall durch Pilze alleinig dadurch verhindert werden könnte, wenn ein Material genutzt wird, das die zum Wachstum benötigten Nährstoffe nicht enthält. Dies wäre allerdings etwas zu kurz gedacht, denn in aller Regel genügt es, wenn Staub und feinste Ablagerungen auf den Bauteilen bzw. im Gebäude vorhanden sind, denn selbst das kann schon eine ausreichende Menge an Substrat darstellen.
Aufgrund fehlender Pigmente können Pilze keine Photosynthese betreiben, womit Sie zur Gruppe der heterotrophen Organismen gezählt werden. Licht ist damit für das Wachstum eines Pilzes nicht von Wichtigkeit. Nimmt man es genau, kann man die Aussage treffen, dass Sonnenlicht jedoch als Wärmezufuhr dient und damit das Wachstum fördert.
Sieht man von etwaigen künstlich erstellten Reinräumen ab, sind Pilzsporen als solches überall und auf der ganzen Welt in der Luft vorhanden. Man nennt diese Eigenschaft „ubiquitär“ aus dem Lateinischen stammend bedeutet dies „überall verbreitet“ oder auch „allgegenwärtig“. Damit ist das bloße Vorhandensein von Sporen ein völlig natürlicher Umstand. Probleme haben wir damit nur, wenn der Pilz in geschlossenen Räumen an etwaigen Wänden, Balken, Böden etc. pp. wächst, denn dann ist der Sporengehalt der Raumluft oftmals kritisch hoch.
Man muss nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen, jedoch hat solch ein Pilzbefall schlicht nichts im Wohnraum zu suchen. Auch eine Ansicht, welche von der Deutschen Rechtsprechung bestätigt wird, denn grundsätzlich stellt Pilzbefall an Bauteilen einen Mangel dar, unabhängig davon, ob hier eine Gesundheitsgefahr vorliegt. Als erfahrenes Sachverständigenbüro für Bauschäden und Baumängel haben wir von der Holzmann-Bauberatung® hierzu bereits hunderte von Fälle bearbeitet (das Büro besteht seit dem Jahr 2000) und mit kooperierenden Juristen erfolgreich Mangelbeseitigungen und/oder Schadensersatzleistungen erfochten. Auch dann, wenn die jeweilige Gegenseite sich zunächst mit allen möglichen, manchmal auch unwahren Aussagen und Unterstellungen, wehrte.
Problematisch sind Pilze im Gebäude aber nicht nur aufgrund einem erhöhtem Sporengehalt in der Raumluft. Durch das Ausscheiden von wasserlöslichen Enzymen bewirkt ein Pilzbefall den Abbau von Materialien pflanzlicher und auch tierischer Herkunft. Hierdurch sind beispielsweise Holzbauteile in Gebäuden (z.B. Dachstühle, Holz-Balkendecken, Fachwerk-Konstruktionen, Bodenbeläge, Türen, Fenster etc.) extrem gefährdet. Ihre Energie beziehen die Pilze aus der Oxidation organischer Substrate wie beispielsweise Zucker, Stärke Cellulose etc., wobei diese Substrate, wie bereits weiter oben erwähnt, auch als Kohlenstoffquelle dienen.
Optimal für das Wachstum von Pilzen allgemein ist ein leicht sauerer PH-Wert. Ein Grund warum beispielsweise stark alkalische Produkte wie Kalkfarbe einem Pilzbefall entgegen wirken können, zumindest so lange wie die Alkalität entsprechend vorhanden ist.
Sehr häufig haben wir es im Bauwesen mit Holzpilzen zu tun. Diese sind grob in Holzfärbende (in aller Regel Ascomyceten) und Holzzerstörende Pilze (in aller Regel Basidiomyceten) eingeteilt. Wichtig vorab, trockenes Holz oder auch vollständig durchnässtes (Wassergelagertes) Holz, wird nicht durch Holz zerstörende oder Holz färbende Pilze angegriffen.
Holzfärbende Pilze, wie zum Beispiel der häufig zu hörende Bläuepilz (umgangssprachlicher Oberbegriff für ca. 100 unterschiedliche Holz färbende Pilzarten), ernähren sich von den Inhaltsstoffen der Holzzellen, greifen aber die Zellwände nicht direkt an, wodurch keine Fäulnis oder Festigkeitsverlust am Holz resultiert. Ergo diese Pilze färben das Holz, zerstören es aber nicht. So spricht man in eben diesem Zusammenhang von Stammholzfäule, Anstrichfäule oder auch Schnittholzfäule. Erkenntlich ist ein Befall durch eine blaue bis grauschwarze Verfärbung im Splintholz.
Zu den Holzfärbenden Pilzen werden allgemeine auch Schimmelpilze, wie beispielsweise Penicillium-Arten und Aspergillus-Arten gezählt. Diese Pilze wachsen auf den unterschiedlichsten organischen Untergründen und schaffen Überzüge (Schimmelteppiche) in unterschiedlicher Art und Form. Auch diese Pilze verursachen Holzverfärbungen, wachsen jedoch zumeist nur auf der Oberfläche. Allgemein spricht man von ca. 100.000 bekannten Schimmelpilzarten.
Wird bei einer Untersuchung im Rahmen eines Pilzbefalls festgestellt, dass bei den Holzbauteilen Fäulnis oder gar ein Vermodern auftritt, so handelt es sich mit höchst anzunehmende Wahrscheinlichkeit um einen Holzzerstörenden Pilzbefall. Bekanntester Vertreter dieser Sorte dürfte wohl der Echte Hauschwamm sein. Neben ihm sind aber auch Hausporling und Kellerschwamm häufiger aufzunehmen. Holzzerstörende Pilze bauen mit ihren Enzymen die Zellwände der Holzzellen ab und eben damit sind diese Pilze eine meist größere Gefahr für die Bausubstanz und somit, vor allem wenn sie unbemerkt heranreifen, eine Gefahr für den Menschen.
Aufgeteilt werden die Holzzerstörenden Pilze nach ihrem Vorkommen (Lagerfäule, Hausfäule, Stammfäule). Ab und an hört man den Begriff „Trockenfäule“, dieser Terminus technicus betitelt den bereits abgeschlossenen Zersetzungsprozess, ergo das Endstadium der Fäule.
Viele weitere Informationen zu Pilzen im Wohnraum finden Sie unter dem Reiter „Fachinfo“ und hier unter der Rubrik „Schimmelpilze, Algen und Raumluft“. Als Bausachverständiger steht Ihnen das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach direkt in unserem Büro an (Tel.: 0821 – 60 85 65 40).