Stadtrat dürfte Bestimmungen für Sozialleistungsempfänger nächste Woche anpassen
Ingolstadt: Über beständig gestiegenen Mieten klagen in Ingolstadt längst auch die, die diese Mehrausgaben zum Lebensunterhalt im Grunde noch irgendwie stemmen können.
Wer wegen geringfügigen Einkommens, Langzeitarbeitslosigkeit, anderer sozialer Härten oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, mitzuhalten, hat in der Regel Anspruch auf Wohngeld nach dem Sozialgesetzbuch. Die hierfür maßgeblichen Mietobergrenzen sollen in der Stadt nun angehoben werden. Die Vorlage, die der Stadtrat hierzu am 6. Juni auf seiner Tagesordnung haben wird, hat auch gute Aussichten, angenommen zu werden. (…)
Quelle und Volltext: Donaukurier.de