Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Hochwasser, inkl. einem Interview mit Hit-Radio Antenne Niedersachsen und Gerhard Holzmann vom Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung aus Augsburg, dem bundesweit tätigen Sachverständigenbüro.
- Eingedrungenes Wasser, das in Kellerräumen oder nicht unterkellerten Räumen steht, sollte erst nach Rückgang der Fluten ausgepumpt werden. Das eingedrungene Wasser bildet einen Gegendruck zum Wasser unter der Bodenplatte, pumpt man dieses ab, bevor der Grundwasserspiegel gesunken ist, kann dies zu Hebung der Bodenplatte und somit zur Schädigung selbiger führen.
- Nachdem das Wasser abgeflossen und abgepumpt ist, sollten man für eine schnelle Trocknung des Gebäudes sorgen (Einsatz von Trocknungsgeräten). Feuchtigkeit und der durch das Hochwasser mitgezogenen Schlamm, etc., führen bei zu langsamen trocknen schnell zu Schimmelpilzen und diese wiederum in vielen Fällen zu gesundheitlichen Problemen.
- Schäden am Gebäude sollten von entsprechenden Sachverständigen untersucht werden, in einigen Fällen ist auch die Statik des Gebäudes zu überprüfen.
- Drainagerohre und sämtliche Anschlüsse an das öffentliche Abwassersystem (Gullys, Bodeneinläufe, etc.) sollten nach dem Rückgang der Fluten gereinigt werden.
- Elektrische Geräte (auch die Heizung/Brenner, Schalt- und Verteilerkästen, etc.) unbedingt zunächst vom Stromnetz nehmen und bestenfalls von einem Elektriker bzw. dem entsprechenden Fachmann prüfen lassen, bevor diese wieder an das Stromnetz angeschlossen werden.
- Schadstoffe, seien es etwaige in Werkstatt oder Keller gelagerte Lösemittel, Farben, Lacke, Putzmittel, Pflanzenschutzmittel, etc., oder auch Heizöl und andere Öle oder Schmiermittel, welche alle durch die Fluten ausgelaufen sein könnten, sollten dringendst von Fachfirmen entsorgt werden (inkl. der kontaminierten Gegenstände, auch Erdreich). Feuerwehren sind hier in aller Regel die ersten möglichen Ansprechpartner, es kann aber auch über das jeweilige Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft Rat und Hilfe erhältlich sein, wenn z.B. der Garten mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt ist. Denken Sie auch daran, dass bei der Flut nicht nur private Keller, sondern eben auch Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen überflutet wurden. Das heisst, dass hier auch viele weitere Chemikalien im Flutwasser vorhanden sein können und selbstverständlich können auch tote Tiere darin schwimmen. Gerade letzteres sorgt auch dafür, dass das Wasser mit Bakterien und Viren verseucht sein kann. Es ist in diesem Zuge grundsätzlich anzuraten, sich gegen z.B. Tetanus impfen zu lassen.
- Viele werden und müssen, gerade eingeschwemmten Schlamm selbst aus ihren Gebäuden oder Grundstücken schaufeln. Hier ist wasserfeste Schutzkleidung, inkl. wasserfester Handschuhe und Schuhwerk, dringendst anzuraten. Durch das Hochwasser können auch Chemikalien in Schlamm und Wasser enthalten sein, die auch über Hautkontakt gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Besonders vorsichtig müssen alle Menschen sein, die ohnehin schon ein geschwächtes Immunsystem, diverse Allergien oder gar MCS, u.ä., haben.
- Obst und Gemüse das im Hochwasser lag, kann mit Schadstoffen kontaminiert sein, somit sollte dies unbedingt entsorgt werden.
- Einrichtungsgegenstände und andere wasseraufnehmende Gegenstände, die im Wasser standen, können auch durch die mit den Fluten verbreiteten Schadstoffe kontaminiert sein und muss fachgerecht entsorgt werden.
- Schmutziges Wasser und hohe Feuchtigkeit, auch nach dem zurückgehen der Flut, sorgen für reichlich Insekten, vor allem auch Stechmücken und Co., somit ist entsprechender Schutz ratsam.
Am Ende sei noch erwähnt, dass Sie Ihre Schäden, gerade mit Blick auf den Versicherungsschutz, umfassend fotografisch und schriftlich dokumentieren sollten. Im besten Fall lassen Sie gleich einen unabhängigen und somit neutralen Sachverständigen eine Beweissicherung durchführen. Somit haben Sie nicht nur eine sichere Beweissicherung über den Schaden, sondern gleich auch eine Kostenschätzung und Hinweise, wie man in Ihrem speziellen Fall die Trockenlegung und/oder Sanierung angeht. Denken Sie aber daran, dass der Sachverständige auch tatsächlich neutral ist. Ein angestellter Ihrer Versicherung, der sich als Sachverständiger ausweist, kann, aber muss nicht, neutral sein und beurteilt somit auch gerne mal nach dem Gusto seines Arbeitgebers, der wiederum die Kosten für den Schadensersatz, schon im Eigeninteresse, möglichst gering halten möchte. Apropo gering halten, grundsätzlich hat jeder Versicherungsnehmer eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie, wenn es vermeidbar ist und natürlich keine Gefahr für Leib und Leben besteht, nicht untätig dabei zusehen dürfen, wie das Wasser in Ihr Haus strömt.
Eine weitere Frage, die ich ab und an gestellt bekomme, wäre die Frage nach möglichem Sonderurlaub von angestellten Mitarbeitern. Ich bin natürlich kein Jurist und habe als Bausachverständiger nichts mit Gesetzen aus der Personalpolitik zu tun, aber allgemein wird hier des öfteren Folgendes zitiert:
„§ 616 BGB Vorübergehende Verhinderung:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.“
Bitte beachten Sie, dass Gesetze einfach zitiert sind, aber ab und an auch leicht missverstanden werden können. Von daher wäre es ratsam, sich bei Unsicherheiten bei einem ausgebildeten und selbstverständlich dafür zugelassenen Juristen zur Gesetzeslage beraten zu lassen.
Ich selbst biete als Bausachverständiger bundesweit Hilfe bei der Sanierung von Bauschäden durch Hochwasser an. Selbstverständlich beinhaltet das auch die Beweissicherung zu den Hochwasserschäden und schriftlich ausgearbeitete Saniervorschläge nach der Untersuchung vor Ort. Sollten Sie also Hilfe benötigen, kontaktieren Sie mich einfach unter den nachfolgenden Kontaktangaben.