„…Die Staatsregierung hat aufgrund des großflächigen Ausmaßes der Überflutungen von Ende Mai und Anfang Juni 2024 und des außergewöhnlichen Schadensbildes zügig ein Maßnahmenpaket beschlossen, das insbesondere Soforthilfen bei Schäden am Hausrat und bei Ölschäden an Gebäuden beinhaltet., wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nach einer Anfrage des Grünen-Abgeordneten Max Deisenhofer mitteilt. Die im Hinblick auf die Außergewöhnlichkeit des auslösenden Unwetters auf den Zeitraum vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 beschränkten Soforthilfeprogramme seien letztlich eine Eins-zu-eins-Umsetzung der bereits 2021 bewährten Soforthilfen. Dabei könnten Soforthilfen auch für Schäden gewährt werden, die durch Grundwasser verursacht wurden, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten sei und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de