Nürnberg: „….Im Prozess um den Abriss der Fassadendämmung an fünf Hochhäusern im Nürnberger Stadtteil Neuselsbrunn stellt ein Gutachten dessen Notwendigkeit in Frage. Es kommt zu dem Schluss, dass die Dämmplatten schwer entflammbar gewesen seien.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Nürnberg um den Abriss der Fassadendämmung an fünf Hochhäusern im Nürnberger Stadtteil Neuselsbrunn scheint es kein Ende zu geben. Nun zweifelt ein vorgestelltes Gutachten an, dass der Dämmungsabriss notwendig war.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Dämmplatten schwer entflammbar gewesen seien. Sie hätten deshalb nicht zwingend entfernt werden müssen, sagte Rechtsanwältin Antje Reichert dem Bayerischen Rundfunk. Sie vertritt in dem Zivilverfahren Wohnungseigentümer, die die Kosten für den Abriss der Fassadendämmung zurückfordern. Das Gericht hatte das Brandschutz-Gutachten in Auftrag gegeben. Es zeige, dass die Dämmung, die in den 1960er-Jahren verbaut wurde, mit Flammschutzmitteln ausgerüstet war, sagte Reichert. Deshalb habe es auch keinen Grund gegeben, die Fassadenplatten aus Brandschutzgründen abzureißen….“
Quelle und Volltext: br.de