Hohenthann.: „…Im Streit um das sogenannte Hobbithaus von Hohenthann hat es vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eine Einigung gegeben: Das Haus darf als Kunstobjekt stehen bleiben. Jedoch gibt es Auflagen für den Besitzer und Künstler Alois Riederer.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden: Das Hobbithaus von Hohenthann im Landkreis Landshut muss nicht abgerissen werden. Der Künstler Alois Riederer darf das selbst errichtete Haus stehen lassen – unter mehreren Voraussetzungen.
Das Hobbithaus darf der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Laut der Vorsitzenden Richterin ist das nachgebaute Hobbithaus nämlich als „unbegehbares Kunstobjekt“ anzusehen. Das heißt: Auch der Erbauer selbst darf nur hinein, um es vor dem Einstürzen zu bewahren. Riederer muss das Haus standfest machen, so das Gericht. Für Bauarbeiten und den Standfestigkeitsnachweis darf er also sein Natur-Haus betreten.
Im Gegenzug verpflichtete sich das Landratsamt Landshut dazu, die Ablehnung des Bauantrags zurückzunehmen und das Genehmigungsverfahren fortzuführen….“
Quelle und Volltext: br.de