„…1. Januar 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Kraft getreten. Welche Heizungen sind jetzt noch erlaubt? Für wen ist ein Heizungstausch Pflicht, was wird gefördert und welche Fristen gelten? Wir erklären kurz und knapp, was die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Hauseigentümer bedeutet.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen voranbringen. Ziel ist es, im Jahr 2045 bundesweit unabhängig von fossilen Brennstoffen zu heizen. Um dies zu erreichen, gelten seit dem 1. Januar 2024 für Hauseigentümer neue Richtlinien, von denen besonders Baufamilien betroffen sind.
Zum 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Neubauten außerhalb von Neubausiedlungen gilt diese Vorgabe frühestens ab 2026….“
Quelle und Volltext: bauen.com