„… Flüssiggas als Heizoption ist im GEG aktuell verankert. Heizungen mit anteilig biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen stellen eine Wärmeversorgung mit 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien dar, die sich speziell im ländlichen Raum abseits der Wärmenetze als klimafreundliche Option eignet.
Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Es besteht die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen. Dieses besitzt dieselben chemischen Eigenschaften wie konventionelles Flüssiggas, verursacht jedoch bis zu 90% weniger CO₂….“
Quelle und Volltext: baulinks.de