„…Sanierungspflichten treten immer beim Eigentümerwechsel in Kraft, also sowohl beim Kauf als auch bei einer Erbschaft. Wie Frank Baur von Baur Immobilien erklärt: „Immer beim Eigentümerwechsel, also beim Kauf, aber eben auch beim Erbe.“ Betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und auch Wohnungen. Das bedeutet, dass nahezu jede geerbte Immobilie unter diese Regelung fallen kann.
Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Sanierungspflicht: Wer das Haus vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG-Sanierungspflicht nicht….“
Quelle und Volltext: schwaebische.de