Ruhpolding: „…Die Gemeinde beabsichtigt, das bisher als »Haus des Gastes« genutzte ehemalige Schulhaus aus dem Jahr 1821 auf dem Grundstück Rathausplatz in ein Büro- und Verwaltungsgebäude für die Verwaltung umzubauen. Deshalb wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und gleichzeitig zur Nutzungsänderung gestellt. Die Eingabe war eines der zentralen Themen in der jüngsten Bauausschusssitzung.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich sowie gleichzeitig im Sanierungsgebiet Ortsmitte und ist in der Art der Nutzung im Mischgebiet bauplanungsrechtlich zulässig. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht berührt; auch ergibt sich durch die Nutzungsänderung kein erhöhter Stellplatzbedarf….“
Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de