Burgau: „…Die Stadt Burgau und ein ehemaliger Hausbesitzer treffen sich erneut vor Gericht. Es geht um eine Klausel im Kaufvertrag und das Wiederkaufsrecht.
Richter Peter K. erklärte zu Beginn der Verhandlung: „Die Sache ist komplex.“ Und sie zieht sich schon seit einiger Zeit hin – zum wiederholten Male trafen sich diese Woche ein ehemaliger Hausbesitzer und die Stadt Burgau vor dem Landgericht Memmingen. Es geht natürlich um Geld und um eine strittige Klausel im notariell beglaubigten Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem einstigen Häuslebauer. Wenn’s für sie dumm läuft, könnte wegen des Vertrags auch noch die Burgauer Notarin in den Rechtsstreit mit hineingezogen werden….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de