„…Ein neutrales Sachverständigengutachten ist eine wichtige und selten vermeidbare Basis, um Streitigkeiten unterschiedlicher Art lösen zu können. Ob man nun nur eine baubegleitende Beratung (auch in juristischer Form) in Anspruch nimmt oder auch außergerichtlich zu Mangelbeseitigung auffordert oder gar vor einem Gericht Schadensersatz fordert – ohne Sachverständigengutachten ist das zumeist nicht sinnvoll. Gerade, wenn schon mal gepfuscht wurde, ergo Mängel und/oder Schäden vorhanden sind, wird in der Praxis immer wieder gefragt, ob man denn die Sachverständigenkosten auch von der Gegenseite bezahlt bekommt….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de