„…Baugutachten oder auch Begutachtungen selbst können mit Fehlern behaftet sein, die aus den unterschiedlichsten Ursachen resultieren können. In sehr vielen Fällen empfiehlt es sich, schon während der Begutachtung durch einen von der Gegenpartei oder dem Gericht beauftragten Gutachter, einen zusätzlichen neutralen Sachverständigen einzubeziehen, der die Begutachtung und deren Untersuchungen kontrollierend begleitet.
Mängel bei Begutachtungen vor Ort oder in schriftlich ausgearbeiteten Gutachten können beispielsweise aus folgenden Gründen zustande kommen:
- Fehlende Fachkompetenz/Sachkunde
- Fehlende, aber notwenige Angaben im Gutachten
- Unzulänglichkeiten bei der Begutachtung oder dem Gutachten
- Falsch eingesetzte Messinstrumente
- Fehleinschätzungen
- Unachtsamkeit
- Fehlende Sorgfalt
- Heterosuggestion oder auch Autosuggestion
- Logikfehler
- Fehlende Neutralität
- Fehlende Unabhängigkeit
- usw.“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de
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