Baden-Württemberg: „…2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis zur Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Dabei spielen nämlich sogenannte Einheitswerte eine Rolle, die veraltet sind. Im Osten Deutschlands stammen sie von 1935, im Westen aus dem Jahr 1964.
Die Länder gehen unterschiedlich vor. Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat ein Bundesmodell entwickelt, dem elf der 16 Länder folgen. Es betrachtet unter anderem die Fläche und den Wert der Immobilie. Hauptvorwurf gegen das Modell: Es ist kompliziert. Fünf Länder sind ausgeschert und haben eigene Grundsteuermodelle entwickelt – darunter die beiden Süd-Länder….“
Quelle und Volltext: schwaebische.de