„…Die Grundsteuer in Bayern berechnet sich ab 2025 auf der einen Seite aus den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie auf der anderen Seite explizit aus „wertunabhängigen Äquivalenzzahlen“, das sind die sogenannten Hebesätze und die Grundsteuer-Messbeträge. Die Gemeinden müssen die Hebesätze festlegen, doch dabei hapert es bei vielen Kommunen noch. Denn viele Gemeinden warten noch die Grundsteuer-Messbeträge der Finanzämter ab.
Viele Hauseigentümer tappen deshalb immer noch im Dunkeln, was die künftige Höhe ihrer Grundsteuer angeht. Denn bislang haben nur wenige Gemeinden ihre Hebesätze festgelegt. Darunter München (824%), Erlangen (625%) und Poing (505%) (Stand 25.11.2024). Die Grundsteuer wird berechnet, indem der individuelle Grundsteuer-Messbetrag des Finanzamtes mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird….“
Quelle und Volltext: br.de