Freiburg: „…Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Vor allem beim baden-württembergischen Modell droht vielen Eigentümern dann eine Vervielfachung der Kosten. Das zeigt der Fall eines Rentnerpaars aus Freiburg.
Die Grundsteuerreform sorgt für Unmut – und Unsicherheit bei allen Eigentümern. Denn: Alle Besitzer eines Hauses, Grundstücks oder einer Wohnung in Deutschland mussten bis Ende Januar eine Grundsteuererklärung abgeben – Ausnahme: Bayern. Aus den Daten berechnen die Finanzämter die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt. Noch ist jedoch völlig unklar, wie hoch diese ausfallen wird.
Das liegt daran, dass die Bescheide über den Grundsteuerwert zwar vom Finanzamt herausgegeben werden – doch der Hebesatz wird dann erst nachträglich von den Kommunen festgelegt und dieser entscheidet maßgeblich über die Höhe der Grundsteuer….“
Quelle und Volltext: merkur.de