Landkreis: „….Bis Ende Oktober 2022 müssen Wohnungs- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Das muss nicht, kann aber kompliziert werden. Für viele kann es zudem teuer werden. Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zum Thema.
Die neu berechnete Grundsteuer wird zwar erst 2025 erstmals erhoben, die Datenabfrage startet jedoch bereits jetzt. Die offizielle Begründung dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Demnach müssen die derzeit genutzten Grundstückswerte im Steuerfestsetzungsverfahren aktualisiert werden.
Grundsteuer: Alte Berechnungsgrundlagen von 1964 und 1935
Bislang werden zur Berechnung in den alten Bundesländern Werte von 1964 und in den neuen Bundesländern von 1935 genutzt. Die meisten Bundesländer wenden für die Neuberechnung das sogenannte Bundesmodell an, Bayern geht einen anderen Weg.
In jedem Fall bedeutet es Aufwand für Millionen Steuerpflichtige, denn für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen bebaute und unbebaute Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Flächen in Deutschland (also nicht die Ferienwohnung im Ausland) neu bewertet werden. Den Kopf in den Sand stecken und nichts tun ist keine Option….“
Quelle und Volltext: br.de