Fürstenfeldbruck: „…Mit dem 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Nicht alle haben sie abgegeben. Daher werden jetzt Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümer verschickt.
Bisher haben laut dem Brucker Finanzamt rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht….“
Quelle und Volltext: merkur.de