Deutschland: „…Grundeigentümer erhalten nach und nach die ersten Grundsteuer-Bescheide. Wer einen Fehler entdeckt und Einspruch einlegen möchte, sollte jedoch schnell handeln.
Die Frist für einen Einspruch beträgt nämlich nur vier Wochen ab Zustellung. „Werden falsche Angaben bemerkt, sollte in jedem Fall Einspruch eingelegt werden und sollten die korrekten Daten erklärt werden“, empfiehlt Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt) gegenüber dem Handelsblatt.
Wichtig hierbei: Ausnahmen bei der Einspruchsfrist gibt es nur in unverschuldeten Fällen, wie beispielsweise bei Krankheit. Wer im Urlaub ist und länger nicht seinen Briefkasten leert, ist selbst schuld, wenn er die Frist verpasst. Wichtig: Eine Begründung ist nicht sofort nötig, diese kann auch nachgereicht werden….“
Quelle und Volltext: merkur.de