München: „…Viele Bürger haben zu Anfang des Jahres ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Nun haben die Finanzämter die ersten Bescheide verschickt und mancher Grundeigentümer hat auch schon Einspruch eingelegt. Was es dabei zu beachten gilt – ein Überblick.
Prüfen sollte man den Bescheid auf jeden Fall, rät die Eigentümervereinigung Haus & Grund gegenüber der FAZ. Für einen Einspruch hat man einen Monat Zeit und die Frist beginnt drei Tage nach dem angegebenen Datum auf dem Bescheid. Diese Unterlagen mussten Grundeigentümer bis zum 31. Januar einreichen. Der Bescheid setzt den sogenannten Grundsteuermessbetrag fest. Die Höhe der Grundsteuer, die von 2025 an zu entrichten ist, hängt von dem Hebesatz ab, den die Kommunen erst 2024 festlegen werden….“
Quelle und Volltext: merkur.de