Neumarkt: „…Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Maßstäben kalkuliert. Die Kosten für Hausbesitzer und Mieter könnten sich ändern.
Ab 2025 wird das neue bayerische Grundsteuergesetz in Kraft treten. Auf Grundstücksbesitzer und Kommunen wartet deswegen einiges an Arbeit.
NEUMARKT. Einmal im Jahr zahlen Grundstücksbesitzer die Grundsteuer an ihre jeweilige Kommune. Um die Höhe der fälligen Abgaben zu berechnen, werden deutschlandweit verschiedene Modelle angewendet. In Bayern gilt ab 2025 das sogenannte „Flächenmodell“. Was sich damit für die Bürger im Landkreis Neumarkt ändern könnte und wie die neue Steuer kalkuliert werden soll…“
Quelle und Volltext: mittelbayerische.de