„…Wasser geht seine eigenen Wege“ heißt ein altes Sprichwort. Immobilienbesitzer dürfen das Problem keinesfalls unterschätzen. Sie irren, wenn sie glauben, über eine Wohngebäudeversicherung plus zusätzliche Elementarschadenversicherung für alle Fälle gewappnet zu sein.
Die Policen decken Schäden durch aufsteigendes Grundwasser nicht ab, denn es dringt durch die Bodenplatte und die Wände in die Keller ein. Die Versicherer bewerten das als einen Planungs- oder Baumangel. Sprich: Das Gebäude wurde in oder nahe an einem Flutgebiet errichtet oder Bodenplatten und Kellerwände sind nicht ausreichend dicht. Die Elementarschadenversicherung, so ihr Argument, schütze die Eigentümer vor unabsehbaren Risiken, aber nicht vor Baumängeln. Die Eigentümer seien für eine löchrige Kellerwand genauso selbstverantwortlich wie für ein undichtes Dach.
Eine Ausnahme gibt es: Sollte das Grundwasser so hoch steigen, dass es von außen, also oberirdisch, in die Gebäude fließt, dann sind die Schäden versichert. Dieses Wasser ist schmutzig braun. Von unten eindringendes Wasser ist dagegen eher klar, weil Wände und Boden wie Filter wirken….“
Quelle und Volltext: br.de