„…Wer bei seinem Haus an den Außenwänden eine Fassadendämmung, neuen Putz oder eine Verschalung anbringen möchte, muss die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten. Gesetzlich vorgegeben ist der U-Wert, den die Außenwände nach der Dämmung nicht überschreiten dürfen. Alle Infos und Details zu den gesetzlichen Regelungen bei der Fassadendämmung.
Vielen Eigentümer:innen ist das gar nicht bewusst: Wenn sie die Außenwand ihres Hauses mit Platten verkleiden wollen, eine Vorsatzschale anbringen oder der Außenputz komplett erneuert werden soll, müssen sie nach dem GEG 2024 gleichzeitig den Wärmeschutz der Fassade mit einer Dämmung verbessern. Pflicht sind die gesetzlichen Grenzwerte für Außenwände immer dann, wenn Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand angebracht werden oder der Außenputz einer bestehenden Wand erneuert wird….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de