„…Schnelleres Aktivieren von Bauland und mehr bezahlbarer Wohnraum – darauf zielt die Bundesregierung mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ab, das sie als Entwurf vorgelegt hat.
Im Kern setzt sie damit Beschlüsse der Baulandkommission um und stärkt die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden und Städte.
So würden die Vorkaufsrechte für Kommunen gestärkt, heißt es in dem Entwurf (BT-Drs. 19/24838 – PDF, 922 KB). Künftig könne eine Kommune dieses Recht geltend machen, wenn „auf einem zu veräußernden Grundstück ein Missstand besteht“. Außerdem werde ein neues Vorkaufsrecht für un- beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Weiter soll es in Bebauungsplänen möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen. Diese Regelung solle bis Ende 2024 befristet werden, um dann zu überprüfen, ob die Maßnahme wirkt.
Quelle und Volltext: juris.de