Deutschland: „…Am 13. November 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024 / 3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten” (21/1904) angenommen.
Mit der Novelle wird nun das Bauproduktengesetz an das europäische Recht angepasst. Nach der Verordnung bestimmen Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, eine einzige benennende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist….“
Quelle und Volltext: baulinks.de