Bei Eigenbedarfskündigungen, die vor Gericht landen, dürfen die Richter nicht zu schematisch urteilen, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen einen Gutachter hinzuziehen. (…)
Quelle und Volltext: süddeutsche.de