Dießen: „…Das Landratsamt genehmigt den Bau eines Wohnhauses in der Dießener Fischermartlstraße. Ein Nachbar klagt dagegen. Das Verwaltungsgericht trifft eine klare Einschätzung.
Wegen des seit dem Herbst stillstehenden Rohbaus in der Fischermartlstraße ist jetzt das Verwaltungsgericht München in Dießen gewesen. Anlass war, dass ein Nachbar gegen den Bau des Wohnhauses geklagt hatte, der vom Markt Dießen befürwortet und vom Landratsamt genehmigt worden war. Seither ruht die Baustelle, und wie und wann sich dort wieder etwas tun kann, ist auch nach der Verhandlung vor Ort ungewiss.
Der Vorsitzende Richter Johann Oswald machte jedenfalls klar, „dass nach vorläufiger Meinung das Vorhaben so bauplanungsrechtlich und abstandsflächenrechtlich nicht zulässig ist“. Das würde bedeuten, dass die Genehmigung des Landratsamts keinen Bestand haben wird. Bei dem Streitfall geht es um die Neubebauung eines 223 Quadratmeter großen Grundstücks südlich des Marienplatzes in der Fischerei. Dort wurde ein altes Haus abgebrochen. Wie es im Ortskern von Dießen oft vorkommt, hatte es die heutzutage geltenden Abstandsvorschriften zu Grenzen und Nachbargebäuden nicht eingehalten. Auch der geplante Neubau konnte diese Vorschriften aufgrund der geringen Grundstücksgröße nicht einhalten….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de