Hannover: „…Das VG Hannover hat entschieden, dass die von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Genehmigung für die Nutzungsänderung zweier Wohnungen zu Ferien- und Messewohnungen in einem reinen Wohngebiet sich voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird und vorerst nicht ausgenutzt werden darf.
Das streitgegenständliche Grundstück liegt in einem seit dem 24.07.1970 rechtsverbindlich festgesetzten reinen Wohngebiet. Die Landeshauptstadt Hannover genehmigte die Nutzung des überwiegenden Teils des Mehrfamilienhauses als Ferien- und Messewohnung und stützte sich hierbei auf die am 13.05.2017 in Kraft getretene Regelung in § 13a BauNVO. Die enthaltenen Neuerungen sehen unter anderem die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten vor, weil sie zu den kleinen Beherbergungsbetrieben gehören können….“
Quelle und Volltext: juris.de