Frankfurt – Main – Ein Wohnungseigentümer hat im Regelfall kein Betretungsrecht für Freiflächen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht, um „gefangene“ Gemeinschaftsflächen nutzen zu können.*) (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden