Deutschland: „…Wer als Hauseigentümer seinen Mieterinnen und Mietern eigenen Solarstrom vom Dach zur Verfügung stellen wollte, galt bislang als Energieversorgungsunternehmen – auch, wenn der Solarstrom nur zusätzlich zum Netzstrom genutzt wird. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GVV) reduziert nun rechtliche und bürokratische Hürden. Bei der Umsetzung helfen gute Beratung und die richtige Technik.
Die wichtigste Voraussetzung ist eine Photovoltaik-Anlage am Gebäude – in der Regel wird diese auf dem Dach installiert. Muss die Anlage neu errichtet werden, lohnt sich eine Beratung etwa bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dabei lässt sich auch klären, ob und welche Fördermöglichkeiten die Hauseigentümer für die Installation nutzen können….“
Quelle und Volltext: bauen.com