BGB §§ 421, 426
Nutzt ein Lebensabschnittsgefährte nach der Trennung eine gemeinsam angemietete Wohnung alleine weiter, trägt er im Innenverhältnis die Miete, wenn zumindest stillschweigend vereinbart wird, dass ein Partner die Wohnung weiter nutzt und der andere ausziehen soll. (…)
AG Pforzheim, Urteil vom 18.04.2019 – 8 C 14/19
Quelle und Volltext: ibr-online.de